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Miese Masche: Wie Betrüger Ihren Entlastungsbetrag plündern

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Für stundenweise Betreuung oder für eine helfende Hand bei Wäsche, Einkauf oder Kochen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können dafür den sogenannten Entlastungsbetrag nutzen. Er beträgt 131 Euro im Monat. Geld, das Pflegebedürftige nicht nutzen, «sparen» sie bei der Pflegekasse an und können es bis Ende Juli des Folgejahres verwenden.
Und so läuft es: Pflegebedürftige suchen sich einen Anbieter oder Pflegedienst, legen das Geld zunächst aus und lassen sich die Kosten im Anschluss von der Pflegekasse erstatten. Alternativ haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, dem Anbieter mit einer sogenannten Abtretungserklärung zu erlauben, die Kosten direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Betrüger nutzen gezielt das Vertrauen aus
Rund um den Entlastungsbetrag passiert aber immer wieder Betrug: Unseriöse Anbieter versuchen der Verbraucherzentrale Berlin zufolge immer häufiger, Leistungen bei der Pflegekasse abzurechnen, die es nie gegeben hat.
«Die uns bekannten Fälle zeigen, dass einzelne Anbieter gezielt das Vertrauen und die Unwissenheit pflegebedürftiger Menschen ausnutzen», so Pascal Bading, Projektleiter Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin.
Dass etwas nicht stimmt, merken Pflegebedürftige in aller Regel, wenn sie sich eine andere Leistung von der Pflegekasse erstatten lassen wollen - und dann erfahren, dass ihr Entlastungsguthaben unerklärlicherweise aufgebraucht ist.
Wie unseriöse Anbieter vorgehen
Wie gehen die Betrüger vor? Der Verbraucherzentrale Berlin zufolge sieht eine häufige Betrugsmasche so aus:
- Die Anbieter führen ein Erstgespräch mit der pflegebedürftigen Person und bitten sie, ein Formular zu unterschreiben, das die Teilnahme an dem Gespräch bestätigt. So erfahren die Betrüger, wie die Unterschrift aussieht und wie die Krankenversicherungsnummer lautet.
- Die Betrüger versuchen dann im Namen der pflegebedürftigen Person und mit ihrer gefälschten Unterschrift Leistungen nach dem Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse abzurechnen - Leistungen, die allerdings nie erbracht worden sind.
Mitunter jubeln Betrüger Pflegebedürftigen Abtretungserklärungen zum Unterschreiben unter und versuchen dann, erfundene Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Vier Tipps für Pflegebedürftige
Was also tun, damit der eigene Entlastungsbetrag nicht Betrügern zum Opfer fällt?
- Das Entlastungsbudget im Blick behalten: Wie viel weilt aktuell im Topf, was wurde abgerechnet? Verbraucherschützer raten dazu, regelmäßig eine Übersicht von der Pflegekasse anzufragen.
- Anbieter prüfen: Der Entlastungsbetrag kann nur für Anbieter eingesetzt werden, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Finden kann man sie etwa über das Portal «Pflegelotse.de» des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Unsicher? Dann ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen - etwa beim Pflegestützpunkt vor Ort oder in den Pflegerechtsberatungen der Verbraucherzentralen.
- Kostenerstattung als Abrechnungsart bevorzugen: So behalten Pflegebedürftige einen besseren Überblick über die Kosten.
- Sie vermuten, dass Betrüger Ihr Entlastungsbudget nutzen? Dann gilt: unbedingt Pflegekasse und Polizei darüber informieren.
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(11.02.2026)

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